Schaden melden

Schäden an Ihren Elektronikgeräten melden

Den Schaden Ihres versicherten Elektronikgerätes können Sie ganz bequem in unserem Kundenportal melden. Dies dauert nur weniger Minuten. Alles bequem, schnell und online!

Einen Schaden bei WERTGARANTIE melden

Die Zeiten von komplizierten Schadenabwicklungen und teuren Reparaturkosten sind vorbei. Mit dem zuverlässigen Versicherungsschutz von WERTGARANTIE sind Ihre wertvollen Geräte in jeder Situation optimal abgesichert. Und für den Fall, dass ein Schaden vorliegt, haben wir den Prozess für Sie so einfach wie möglich gestaltet. Im folgenden Video zeigen wir Ihnen, wie einfach und bequem Sie einen Schaden melden können.

Schaden melden - Ganz einfach und unkompliziert!

Displayriss, Akkuschaden, Feuchtigkeit: Die Liste möglicher Schäden an Ihren Elektrogeräten ist lang. Auch wenn die Versicherung von WERTGARANTIE Ihnen den besten Versicherungsschutz bietet, ist der Ausfall Ihres Gerätes immer unschön und nicht passend.

Wir von WERTGARANTIE kennen dieses Gefühl und haben deshalb den Prozess der Schadenmeldung für Sie so einfach wie möglich gestaltet. Schäden an folgenden Geräten können ab sofort bequem und online über unser Kundenportal gemeldet werden:

  • Smartphone
  • Tablet
  • Notebook
  • Smartwatch
  • Konsole

 

Mit nur wenigen Klicks können Sie Ihren Schaden von überall aus melden, das Ausfüllen von endlosen Papierformularen gehört der Vergangenheit an. Einfach, schnell und sicher!

Ihr Gerät weist einen Schaden auf und fehlt in dieser Liste? Kein Problem! Schäden an anderen Gerätschaften, wie Haushaltsgeräten, können weiterhin über die Fachhandelspartner von WERTGARANTIE gemeldet werden. Einfach das Gerät und die Rechnung in eine von über 1.300 Filialen unserer Partner bringen – Und schon ist das Problem gelöst! Dabei wird die Reparatur und Abrechnung problemlos über die Fachhändler von WERTGARANTIE abgewickelt. Anschließend erhalten Sie zeitnah Ihr Gerät zurück oder eine Beteiligung zum Neugerätekauf.

Sie möchten eine Werkstatt oder einen Händler in Ihrer Nähe finden? Dann nutzen Sie doch einfach unsere Händler- und Werkstattsuche. Anliegen und beschädigtes Gerät auswählen, kurz den Radius Ihrer Suche bestimmen und schon finden Sie den nächsten Fachhandelspartner in Ihrer Nähe!

Profitieren Sie von unseren Leistungen WERTGARANTIE Kundenportal

Online-Schadenmeldung

Sparen Sie wertvolle Zeit und reichen Sie Ihren Schaden innerhalb weniger Minuten bequem online bei uns ein.

Hilfe durch Kundensupport

Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig! Unser Support steht Ihnen von Montags bis Samstags zur Seite und hilft Ihnen gerne.

Geprüfte Kundenzufriedenheit

Werden Sie Teil der WERTGARANTIE-Familie und setzen Sie auf unsere langjährige Erfahrung im Schutz von Elektrogeräten.

Häufige Fragen und Antworten

Was passiert, wenn ein Schaden/Diebstahl eintritt?

Für Smartphones, Notebooks, Tablets, Smartwatches und Konsolen können Sie unsere einfache und unkomplizierte Online-Schadensabwicklung nutzen. Melden Sie den Schaden in unserem Kundenportal. Anschließend erhalten Sie ein kostenloses Versandetikett, um das Gerät zur Reparatur einzusenden. Autorisierte Techniker reparieren Ihr Gerät und innerhalb weniger Werktage sollten Sie es funktionstüchtig wieder in den Händen halten. Eine detaillierte Anleitung finden Sie in unserem Erklärvideo.
Bei allen anderen versicherten Geräten wenden Sie sich entweder an einen WERTGARANTIE Fachhändler in Ihrer Nähe oder melden den Schaden im Kundenportal. Dann wird sich unser Kundenservice schnellstmöglich um die Abwicklung Ihrer Reparatur kümmern.
Im Fall eines Diebstahls nutzen Sie bitte die Online-Diebstahlmeldung im Kundenportal. Dazu benötigen wir eine kurze schriftliche Beschreibung des Tathergangs und einen schriftlichen Nachweis über die Stellung einer Strafanzeige bei der Polizei. Handelt es sich um ein Smartphone, benötigen wir zusätzlich einen Beleg über die SIM-Kartensperrung Ihres Mobilfunk-Anbieters.

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Nur bei Mobiltelefonen/Smartphones gibt es in einigen Fällen eine Selbstbeteiligung. Sie tragen bei Mobiltelefonen/Smartphones mit einem Kaufpreis von über 300 EUR (unsubventioniert) je Schadenfall einen Betrag von 30 EUR selbst. Dies gilt nicht bei Entschädigung in Form einer Neukaufbeteiligung.

Die Selbstbeteiligung entfällt bei Auswahl der Premium-Option für Ihr Mobiltelefon/Smartphone. Im Schadenfall übernehmen wir Ihre Reparaturrechnung ohne weitere Kosten für Sie.

Was bedeutet die Neukaufbeteiligung?

Erscheint eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll, beteiligen wir uns mit dem Zeitwert Ihres Geräts, mindestens aber mit 150 EUR an dem Kauf eines neuen Geräts. Die Neukaufbeteiligung steigt nach dem 2. Vertragsjahr für jedes schadenfreie Jahr um weitere 25 EUR jährlich. Erscheint eine Reparatur nicht mehr sinnvoll, werden Sie schriftlich darüber informiert, dass Sie eine Neukaufbeteiligung erhalten. Sie haben Anspruch auf die Auszahlung der Neukaufbeteiligung, sobald Sie belegen können, dass Sie sich ein neues Gerät oder Fahrrad gekauft haben. WERTGARANTIE überweist Ihnen den Betrag daraufhin schnellstmöglich. Alternativ können Sie auch bei Ihrem Fachhändler das neu gekaufte Gerät / Fahrrad mit der Neukaufbeteiligung direkt verrechnen. Sprechen Sie Ihren Fachhändler darauf an.

Erhalte ich die Neukaufbeteiligung auch ohne Schaden?

Die Neukaufbeteiligung ist eine Alternative zur Reparatur, wenn diese unwirtschaftlich oder ganz unmöglich ist. Voraussetzung für den Erhalt der Neukaufbeteiligung ist daher ein abgesicherter (wirtschaftlicher) Totalschaden des im Komplettschutz geschützten Gerätes. Ohne vorangegangenen Totalschaden am versicherten Gerät ist die Neukaufbeteiligung
nicht erhältlich.

Das Gerät wurde gestohlen, was mache ich jetzt?

Komplettschutz:

Die Premium-Option im WERTGARANTIE Komplettschutz deckt den Fall des Diebstahls ab. Auf diesem Wege erhalten Sie im Fall der Fälle eine Kostenbeteiligung in Höhe des Gerätezeitwertes. Bei Diebstahl des geschützten Gerätes wenden Sie sich bitte unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Diebstahl an den WERTGARANTIE Fachhändler, bei dem Sie das Gerät erworben haben oder an unseren Kundenservice über unser Kontaktformular. Bei Smartphones, Mobiltelefonen, Tablets und Notebooks können Sie die Diebstahlmeldung auch über das Kundenportal einreichen. Bitte halten Sie für jeden Kontaktweg den Nachweis über die Stellung einer Strafanzeige bei der Polizei und die Originalrechnung bereit. Bei mobilen Geräten ist darauf zu achten, dass in der Strafanzeige und dem entsprechenden Nachweis die IMEI-Nummer aufgenommen ist. Zudem sind Sie verpflichtet, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach dem Diebstahl die mit dem Gerät gestohlene SIM-Karte sperren zu lassen. Ein Nachweis hierüber ist ebenfalls erforderlich.

Fahrrad/E-Bike/Pedelec Komplettschutz:

Bei Diebstahl, Teilediebstahl oder Vandalismus ist innerhalb eines Monats der Nachweis über die Stellung der Diebstahlsanzeige bei der Polizei sowie bei Diebstahl/Teilediebstahl zusätzlich der vom Versicherer vorgegebene Diebstahlbericht und bei Unfall Unfallbericht einzureichen. In den zuvor benannten Nachweisen bzw. Berichten ist jeweils die Rahmennummer des versicherten Fahrrads anzugeben. Der Akkuschutz enthält keine Entschädigung bei Diebstahl.

Kontaktieren Sie uns direkt

Sie haben Fragen oder brauchen Unterstützung? Teilen Sie uns Ihr Anliegen ganz einfach über unser Kontaktformular ein oder kontaktieren Sie direkt unseren Kundenservice. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und kümmern uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen.