Geld mit Fernbedienung auf dem Tisch
Der ORF-Beitrag: die Haushaltsabgabe ab 2024 (Bild: hdostal/fodo.media - stock.adobe.com)

Ratgeber Elektronik Der ORF-Beitrag: die Haushaltsabgabe ab 2024

Manche Dinge sind so selbstverständlich, das wir manchmal vergessen, dass sie da sind. Außer sie kosten Geld. Wie die ORF-Haushaltsabgabe zum Beispiel. Der ORF-Beitrag hat in der politischen Arena für kontroverse Diskussionen gesorgt und bei der österreichischen Bevölkerung für Verwirrung. Nun hat der Nationalrat die Novelle des ORF-Gesetzes verabschiedet, die als Teil des ORF-Reformpakets ab 2024 in Kraft tritt. Das bedeutet, dass die GIS nun Vergangenheit ist und künftig (fast) jeder seinen Rundfunkbeitrag über eine monatliche Haushaltsabgabe entrichtet. Wir sagen, was Sie zum neuen ORF-Beitrag wissen müssen und wie Sie sich dafür anmelden. Zudem erfahren Sie, wer sich von der Beitragszahlung befreien lassen kann inwieweit auch Unternehmen zur Kasse gebeten werden.

Die ORF-Rundfunkgebühr: Was ist das und seit wann gibt es sie?

Die Abgabe an den ORF, auch bekannt als "Haushaltsabgabe", wurde im Jänner 2024 eingeführt und ersetzt die bisherige GIS-Gebühr. Der ORF-Beitrag ist für jeden Hauptwohnsitz sowie für bestimmte Unternehmen verpflichtend, unabhängig vom genutzten Empfangsgerät. Heißt: Sie sind dazu verpflichtet, den ORF-Beitrag pro Hauptwohnsitz (gemäß Zentralen Melderegister) zu entrichten. Unternehmen, die im vorangegangenen Jahr kommunalsteuerpflichtig waren, haben diese Zahlungsverpflichtung ebenfalls. Nebenwohnsitze sind von der Zahlung des ORF-Beitrags befreit. 

Wie hoch ist der ORF-Beitrag?

ORF-Beitrag beläuft sich auf 15,30 Euro pro Monat. Hinzu kommen, wie bisher, je nach Bundesland unterschiedlich hohe Landesabgaben. In Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg werden keine solchen Landesabgaben erhoben. Der ORF-Beitrag ist von der Umsatzsteuer befreit. 

Gemäß dem ORF-Gesetz müssen die Jahresbeiträge innerhalb von 14 Tagen bezahlt werden. Falls diese Frist verstreicht, werden normalerweise zusätzliche Zahlungsaufforderungen verschickt. Personen, die weiterhin die Zahlung verweigern, müssen mit Säumnis-Zuschlägen, einem Mahnverfahren und einer Verwaltungsstrafe rechnen.

Vor dem ORF-Beitrag gab es die GIS-Gebühren. Früher mussten in Österreich für den Fernsehempfang (einschließlich Radio) im Durchschnitt monatlich 25 Euro entrichtet werden. Wenn nur Radio empfangen wurde (ohne Fernsehen), betrug die durchschnittliche Gebühr 6,99 Euro. Die genannten Beträge sind Durchschnittswerte, da neben den Rundfunkgebühren auch je nach Bundesland unterschiedlich hohe Landesabgaben und der Kulturförderungsbeitrag eingezogen wurden. 

Vom Gesamtbetrag der vorher eingehobenen GIS-Gebühren erhielt der ORF lediglich das sogenannte Programmentgelt. Konkret lagen die Rundfunkgebühren pro Monat zwischen 22,45 Euro (in Vorarlberg und Oberösterreich) und 28,65 Euro (in der Steiermark). Also im Schnitt bei 25 Euro.

Anmeldung und Zahlungsverfahren für den Rundfunkeitrag

Rund um die Anmeldung zu den ORF-Beitrag gibt es viele Fragen. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten:

  • Wer muss den ORF-Beitrag bezahlen?
    Die neu eingeführte ORF-Haushaltsabgabe ist verpflichtend für alle Haushalte. Das gilt unabhängig davon, ob Sie ein Radio oder Fernsehgerät besitzen oder nicht. Im Gegensatz zur GIS-Gebühr spielt es nun keine Rolle mehr, ob Sie tatsächlich über ein Empfangsgerät verfügen.

     
  • Wo kann ich mich anmelden?   
    Neue und bestehende Beitragszahler müssen sich zunächst unter https://orf.beitrag.at/registrieren registrieren.    

     
  • Wie kann ich bezahlen?
    Sie haben die Möglichkeit, den ORF-Beitrag per SEPA-Lastschrift mittels Einzugsermächtigung oder durch Einreichung eines Erlagscheins (SEPA-Zahlungsanweisung) zu begleichen. Der ORF-Beitrag muss im Voraus entrichtet werden.  

 

Durch Erteilung einer Einzugsermächtigung lassen sich die Kosten über das Jahr verteilen. Sie haben die Option, den Beitrag in 6 Teilzahlungen für jeweils 2 Monate oder in 2 Teilzahlungen für jeweils 6 Monate zu begleichen. Es ist zudem möglich, innerhalb der Frist einer Zahlungsaufforderung oder Mahnung auf SEPA-Lastschrift umzusteigen       

Die Zahlung per Zahlungsanweisung/Erlagschein ist ebenfalls möglich. Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall eine jährliche Zahlung (für jeweils 12 Monate) vor. Die Zustellung erfolgt entweder per Post oder E-Mail (bei Online-Banking). Sie haben die Möglichkeit, auf eine elektronische Zustellung (per E-Mail) umzusteigen oder diese zu widerrufen.

Wer kann sich von den Rundfunkgebühren befreien?

Radioturm
Die Gelder fließen zum Beispiel in die Betreibung der Infrastruktur des Rundfunks. (Bild: Photofex - stock.adobe.com)

Wenn einer Person an ihrem Hauptwohnsitz eine Befreiung von den Gebühren gewährt wurde, sind weder der ORF-Beitrag noch die Landesabgabe zu entrichten. Es ist nicht erforderlich, einen neuen Antrag zu stellen. Bestimmte Personen haben nach wie vor die Möglichkeit, sich durch einen Antrag von der Zahlung des ORF-Beitrags befreien zu lassen.

Zu diesen Personen gehören diejenigen, die folgende Leistungen beziehen:

  • Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
  • Studien-/Schülerbeihilfe
  • Lehrlingsentschädigung
  • Pflegegeld
  • Pension
  • Arbeitslosengeld
  • Mindestsicherung
  • Leistungen aus anderen öffentlichen Mitteln (bei sozialer Bedürftigkeit). Dabei darf ein bestimmtes Haushaltsnettoeinkommen nicht überschritten werden.

Mit dem Online-Befreiungsrechner unter https://orf.beitrag.at/befreiungsrechner können Sie testen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen.

Die Rundfunkgebühr für Unternehmen und Institutionen

Grundsätzlich sind alle Firmen und Institutionen, die Kommunalsteuern entrichten, dazu verpflichtet, auch den ORF-Beitrag zu zahlen. Das bedeutet: Auch Unternehmen, die kommunalsteuerpflichtig sind, sind dazu verpflichtet, einen ORF-Beitrag zu entrichten. Die Höhe dieses Beitrags hängt von der Gesamtsumme der Arbeitslöhne ab und davon, ob zusätzlich Landesabgaben zu zahlen sind. Die Höhe der Kommunalsteuer richtet sich also nach den geleisteten Arbeitslöhnen.

Eine Übersicht: Dafür wird der Rundfunkbeitrag genutzt

  • Der ORF-Beitrag darf ausschließlich zur Erfüllung bestimmter Aufträge verwendet werden, die im ORF-Gesetz festgelegt sind.
  • Diese umfassen u.a. ein Dutzend Radiokanäle, drei TV-Programme sowie ein viertes Programm, das zu einem Streamingangebot umgebaut wird, und ab 2024 einen eigenen Kinder-Streamingkanal "ORF Kids".
  • Das ORF-Programm muss gemäß dem ORF-Gesetz einen anspruchsvollen Inhalt bieten. Dieser soll Informations- und Bildungsaspekte abdecken, demokratische Werte fördern, wirtschaftliche Zusammenhänge erklären, Interesse an Sport wecken und Kunst, Kultur und Wissenschaft unterstützen.
  • Die Grundidee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besteht darin, unabhängige Information, Bildung und Unterhaltung anzubieten. Dabei wird eine Distanz zu wirtschaftlichen und parteipolitischen Interessen angestrebt.